Zentralverband des
Deutschen Handwerks

EU Inc.

Derzeit beraten EU-Parlament und Rat über einen Gesetzesentwurf der EU-Kommission, der eine neue Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung („EU Inc“) schaffen soll. Über Missbrauchsrisiken und inhaltliche Mängel informiert beiliegendes ZDH kompakt.

EU Inc.: Kein Parallelsystem schaffen, sondern Angleichung fördern!

Mit dem sog. 28. Regime soll laut EU-Kommission eine neue Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung ("EU Inc.") geschaffen werden. Diese tritt neben die 27 bereits bestehenden nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen der Mitgliedsstaaten. Das Handwerk hat Bedenken gegen den Vorschlag.

Sachstand zum EU-Kommissionsvorschlag

Die EU-Kommission hat im Rahmen ihrer Start-up- und Scale-up-Strategie einen Verordnungsentwurf zur Schaffung einer neuen europäischen Gesellschaftsform vorgelegt. Ziel ist es, die Attraktivität Europas als Standort für technologieorientierte Start-ups und Wachstumsunternehmen zu steigern und deren Abwanderung zu verhindern. Der Entwurf wird derzeit in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe für Gesellschaftsrecht und im federführenden Rechtsausschuss (JURI) des EU-Parlaments beraten. Die europäischen Gesetzgeber wollen bis Ende 2026 eine Einigung erzielen. 

Zentrale Positionen des Handwerks

Ungeeignete Rechtsgrundlage und Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip

Artikel 114 AEUV (auf den die EU-Kommission die EU Inc. stützt) dient der Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Mit der EU Inc. wird jedoch ein neues System erschaffen, welches bereits erfolgte Harmonisierungsmaßnahmen konterkariert. Daher beruht der Vorschlag in seiner aktuellen Form auf einer ungeeigneten Rechtsgrundlage und verstößt gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip, da er durch Parallelregelungen unterschiedliche Standards im Kapitalgesellschaftsrecht setzt.

Der EU Inc.-Vorschlag soll gesellschaftsrechtliche Vorgaben, vor allem bei der Gründung, der Governance und der grenzüberschreitenden Kapitalaufnahme vereinfachen, damit Unternehmen leichter skalieren und Investoren einfacher investieren können. Dies beruht auf der irrigen Annahme, dass ein laxes Kapitalgesellschaftsrecht zu mehr Investitionen und einer besseren Versorgung von Unternehmen mit Kapital führen würde. Zudem bleibt völlig unberücksichtigt, dass die Absenkung wichtiger Schutzstandards ein signifikantes Missbrauchspotenzial birgt:

  • Eine unzureichende Gründungskontrolle mit geringen Anforderungen an die Identitätsfeststellung senkt die Hürde für unseriöse Gründungen erheblich.
  • Die freie Wahl des Registrierungsortes befördert die Gründung von “Briefkastenfirmen” und einen Wettbewerb der Rechtsordnungen um das laxeste Recht. 

Weitere inhaltliche Mängel des EU Inc.-Vorschlags

Neben den grundsätzlichen Bedenken enthält der EU Inc.-Vorschlag weitere problematische Regelungen, zu denen u.a. folgende Punkte zählen:

  • Die maximale Prüffrist von 48 Stunden bei der Anmeldung einer EU Inc. ist für eine wirksame präventive Kontrolle deutlich zu kurz bemessen. 
  • Das Gesellschaftsstatut der EU Inc. ist nur lückenhaft und damit unzureichend geregelt, so dass in der Praxis ergänzend auf das Kapitalgesellschaftsrecht des Registrierungsstaates zurückgegriffen werden müsste.
  • Die Kategorie “innovative Start-ups” wird als neuer unbestimmter Rechtsbegriff eingeführt, der eine einheitliche Anwendung in den Mitgliedstaaten erschweren würde und der Rechtssicherheit abträglich wäre. Zudem ist ein Sonderinsolvenzregime für “innovative Start-ups” nicht sachgerecht und benachteiligt Gläubiger.

Fazit

Die Ziele der EU Inc. – besserer Zugang zu Kapital und mehr Wirtschaftswachstum – werden durch den vorliegenden Vorschlag voraussichtlich nicht erreicht werden können. Außerdem birgt er signifikante Missbrauchsrisiken und inhaltliche Mängel, die außer Verhältnis zu dem geringen Nutzen stehen. Anstatt ein neues Parallelsystem zu errichten, fordert der ZDH, dass die bisherigen Harmonisierungsmaßnahmen bezüglich Unternehmensgründung, Kapitalaufbringung/-erhaltung sowie grenzüberschreitenden Umstrukturierungen fortgeführt werden. Zudem können alternative Strategien verfolgt werden, um europäische Investoren stärker für heimische Wachstumsbranchen zu gewinnen. Auf deutscher Ebene seien hier beispielhaft die German Future Fund-EIF-Wachstumsfazilität oder die ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität erwähnt. 

Zum Herunterladen

  • EU Inc.
    ZDH kompakt, Juni 2026

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