ÜLU und ÜBS
Stärkung der beruflichen Bildung im Handwerk!
Die berufliche Bildung des Handwerks ist entscheidend für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Angesichts des bereits zu beobachtenden und sich verstärkenden Strukturwandels auf den Arbeitsmärkten – Stichwort Verdrängung bestimmter Tätigkeitsbereiche durch KI – gewinnt die berufliche Bildung des Handwerks in Zukunft noch stärker an Bedeutung. Gleiches gilt im Hinblick auf die erforderliche Skalierung der Zulieferstrukturen in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Damit die berufliche Bildung eine tragende Säule des Standorts bleibt, müssen die Lernorte modern und attraktiv sein und die Betriebe bei ÜLU-Kosten unterstützt werden. Dies umso mehr, als das Handwerk aktuell und gegen den Trend in anderen Bereichen der Wirtschaft einen spürbaren Zuwachs bei neuen Ausbildungsverhältnissen feststellen kann. Bei allem Verständnis für die haushaltspolitischen Sparzwänge ist mindestens eine mittelfristige Fortschreibung der Haushaltstitel auf dem Niveau von 2026 dringend erforderlich.
Überbetriebliche Bildungsstätten (ÜBS) - Investitionsstau auflösen
Die rund 570 handwerklichen Berufsbildungszentren (BBZ) bilden seit Jahrzehnten die Basis für das anerkannt hohe Aus-, Fort- und Weiterbildungsniveau des Handwerks in Deutschland. Sie sind die “Hochschulen des Handwerks” und ein wesentlicher Baustein für die exzellente berufliche Bildung von Handwerkerinnen und Handwerkern in Deutschland. In ihnen werden Bildungskarrieren von der Gesellin und dem Gesellen bis hin zur Meisterin und zum Meister sowie darüber hinaus ermöglicht.
Bund und Bundesländer fördern seit jeher anteilig den Bau, die Modernisierung und die Ausstattung in diesen Bildungszentren - weil ihre Leistungen nicht nur dem Handwerk, sondern der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft zugutekommen. Inzwischen liegen jedoch Förderanzeigen für ein Gesamtinvestitionsvolumen von über 3,6 Mrd. Euro vor - und kontinuierlich werden mehr Bildungsstätten renovierungsbedürftig.
Die Bundesregierung hat das Problem erkannt und im Koalitionsvertrag adressiert: “Wir wollen den Investitionsstau in den Bildungsstätten mit einer verlässlichen Förderung lösen.” “Für gut ausgestattete Lernorte investieren wir in die Sanierung und Substanzerhaltung der … überbetrieblichen Bildungsstätten.” Der Einstieg in die Auflösung ist im Haushaltsjahr 2026 gelungen (mit spürbaren Erhöhungen auf 97 Mio. Euro im BMBFSFJ und im BMWE auf 55 Mio. Euro).
Mit der Kabinettsvorlage des Bundeshaushalts 2027 wurde der Mittelansatz im BMWE für 2027 allerdings auf 47,8 Mio. Euro herabgesetzt. Der Ansatz im BMBFSFJ bleibt unverändert bei 97 Mio. Euro. Diese Mittelansätze reichen nicht, um den Stau aufzulösen.
- Für 2027 sind im Haushalt des BMWE mindestens wieder 55 Mio. Euro anzusetzen
- In der mittelfristigen Finanzplanung ist ein schrittweiser Aufwuchs der Mittelausstattung im BMWE bis zum Jahr 2030 auf 70 Mio. Euro und beim BMBFSFJ auf 120 Mio. Euro erforderlich.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Bund und Länder können die Betriebe jeweils bis zu einem Drittel von den Kosten der ÜLU entlasten. Aktuell ist dies bei weitem nicht mehr der Fall – die Kosten in den Bildungsstätten sind stark gestiegen. Nach der jüngsten HPI-Kostenanalyse auf Basis der tatsächlichen ÜLU-Kosten fördert der Bund aktuell 23% anstelle der anzustrebenden 33%. Gleiches gilt für die Länder. Um diese Fehlentwicklung zu beheben, hat der Deutsche Bundestag die ÜLU-Bundeszuschüsse für das Jahr 2026 auf 90 Mio. Euro angehoben. Seither engagieren sich die Bundesländer dafür, ihrerseits ebenfalls höhere Mittelansätze sicherzustellen, um die Betriebe ab dem Jahr 2027 durch höhere Förderpauschalen von Bund und Ländern entlasten zu können. Tatsächlich hat das BMWE seinen Ansatz in der Kabinettsvorlage für 2027 jedoch wieder auf knapp 80 Mio. Euro abgesenkt. Mit diesem Volumen wird eine dringend erforderliche Erhöhung der Förderpauschalen und damit eine entsprechende Entlastung der Betriebe von ÜLU-Kosten nicht möglich. Auch die mittlerweile höheren Mittelansätze der Bundesländer können dann nicht fließen.
Für eine Entwicklung in Richtung ein Drittel der Bundesförderung muss:
- der Haushaltsansatz des BMWE für 2027 mindestens genauso hoch angesetzt werden wie vom Bundestag für das Jahr 2026 festgelegt - bei 90 Mio. €