Zentralverband des
Deutschen Handwerks
18.06.2026

Arbeitszeitgesetz: Entwurf geht an betrieblicher Realität vorbei

Zu dem am 18. Juni 2026 bekannt gewordenen Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
Holger Schwannecke

 Dieser Referentenentwurf ist kein Aufbruch in eine moderne Arbeitszeitwelt, sondern ein Bruch mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Zusagen. Lange Anfahrten, witterungsabhängige Arbeiten, Notdienste oder der Wunsch von Beschäftigten nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf: All das verlangt nach flexiblen Lösungen innerhalb einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Der Koalitionsvertrag sieht genau das ausdrücklich vor. Der nun bekannt gewordene Entwurf liefert das Gegenteil. Er bindet minimale Anpassungen der Höchstarbeitszeit an tarifvertragliche Regelungen und schließt damit zahlreiche Handwerksbetriebe von vornherein aus. Das widerspricht klar der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die bewusst auf einen solchen Tarifvorbehalt verzichtet.

Auch die rigiden Vorgaben zur Arbeitszeitdokumentation passen nicht zu dem partnerschaftlichen Miteinander und den betrieblichen Realitäten in Handwerksbetrieben. Solche praxisfernen Vorschläge zeugen von einem tiefen Misstrauen gegenüber Betriebsinhaberinnen und -inhabern sowie Beschäftigten.

Im Handwerk brauchen wir mehr Spielraum bei der Verteilung von Arbeitszeit, nicht mehr Bürokratie bei ihrer Erfassung. Statt Vertrauensarbeitszeit durch kleinteilige Dokumentationspflichten zu ersetzen, muss die Bundesregierung jetzt liefern, was sie vereinbart hat. Es braucht eine wirkungsvolle und praxisgerechte Flexibilisierung der Arbeitszeit für Betriebe und Beschäftigte.

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