Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks

Verordnungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

Information über Verordnungen zur Gleichstellung österreichischer und französischer Prüfungszeugnisse.

Verordnungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen aus Österreich und Frankreich

In der Vergangenheit hat Deutschland mit den Nachbarländern Österreich und Frankreich Abkommen zur Gleichstellung beruflicher Prüfungszeugnisse getroffen. Aufgrund dieser Abkommen sind so genannte Gleichstellungsverordnungen auf Grundlage der §§ 40 Absatz 2, 50 a HwO erlassen worden.

Österreich:

GesellenprüfungVerordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit der Gesellenprüfung

MeisterprüfungVerordnung zur Gleichstellung österreichischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk

Frankreich:

GesellenprüfungVerordnung zur Gleichstellung französischer Prüfungszeugnisse mit der Gesellenprüfung

MeisterprüfungVerordnung zur Gleichstellung französischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk

Wer über einen nach diesen Verordnungen gleichgestellten Abschluss verfügt, braucht kein individuelles Anerkennungsverfahren zu durchlaufen, sondern wird ohne Weiteres rechtlich so behandelt wie ein Inhaber eines deutschen Zeugnisses.

Schlagworte