Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Anerkennung nach dem Bundesvertriebenengesetz

Information über die Anerkennung von Berufsqualifikationen nach dem Bundesvertriebenengesetz.

Das Bundesvertriebenengesetz gilt speziell für Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen. Nach § 10 Bundesvertriebenengesetz werden Prüfungen und Befähigungsnachweise von Spätaussiedlern anerkannt, wenn sie dem entsprechenden deutschen Abschluss gleichwertig sind.

Spätaussiedler/-innen haben die Wahl, ob sie ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren nach dem Anerkennungsgesetz oder ein Verfahren nach § 10 Bundesvertriebenengesetz anstreben. Beide Verfahren sind mit spezifischen Vor- und Nachteilen verbunden. Es empfiehlt sich, eine Beratung durch die Handwerkskammer zu suchen.

Zum Herunterladen

  • berufliche_anerkennung_spaetaussiedler.pdf

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