Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung

Die Ausbildungsvergütung, das Kindergeld sowie die Berufsausbildungsbeihilfe zählen zur finanziellen Unterstützung während der Ausbildung.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung ist kein unmittelbarer Indikator für die Ausbildungsqualität. Und anders als häufig diskutiert, ist die Ausbildungsvergütung selten der Grund für den Abbruch einer Ausbildung. Angehende Schornsteinfeger bekommen zum Beispiel deutlich weniger als der Durchschnitt der Lehrlinge. Dennoch lösen sie seltener als in anderen Gewerken ihre Verträge.

Die Ausbildungsvergütung ist kein Lohn oder Gehalt, sondern als Zuschuss für junge Menschen zu den Lebensunterhaltskosten gedacht, nicht aber dazu, die Existenz oder den Lebensstandard zu sichern. Hinzu kommen das Kindergeld und weitere soziale Förderungen. Auszubildende sind keine voll einsatzfähigen Arbeitskräfte. Sie erlernen ihren Ausbildungsberuf noch.


Damit die Ausbildung nicht aus finanziellen Gründen abgebrochen werden muss, stehen folgende Unterstützungsinstrumente zur Verfügung:

Kindergeld

Da Eltern während der Berufsausbildung ebenso wie während der akademischen Ausbildung eine Mitverantwortung für ihre Kinder tragen, die unter 25 Jahre alt sind, haben sie weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

Berufsausbildungsbeihilfe

Auszubildende haben unter bestimmten Voraussetzungen zur finanziellen Unterstützung Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Anträge können online unter folgendem Link in der Rubrik "Meine eServices" oder persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit oder telefonisch unter der gebührenfreien Servicerufnummer 0800 4 5555 00 gestellt werden.

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