Am 3. April hat das Plenum des EU-Parlaments für die Verschiebung der neuen EU-Regeln zu zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CS3D) gestimmt.
Der Rat hat am 28. März Schlussfolgerungen gebilligt, in denen er seinen Standpunkt zu Aspekten darlegt, die für die Zukunft der Kohäsionspolitik der EU maßgeblich sind.
Die EU-Kommission wird am 26. Februar – parallel zum Clean Industrial Deal – ein sogenanntes "Omnibus-Paket" vorlegen. Dies soll eine Mitteilung und einem Vorschlag für eine Omnibus-Verordnung enthalten.
Am 17. Dezember hat das Beratungsgremium EFRAG seine finale Version des freiwilligen KMU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (VSME) veröffentlicht und an die Europäische Kommission übergeben.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat angekündigt, in den ersten 100 Tagen der neuen Legislaturperiode drei wichtige Rechtsakte zur Nachhaltigkeit in einer sogenannten Omnibus-Verordnung zusammenzufassen: