Beratungsgutscheine erleichtern KMU den Markteintritt in Afrika
Mit den neuen „Beratungsgutscheinen Afrika“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) externe Beratungsleistungen zu afrikanischen Märkten für kleine und mittelständische Unternehmen. Ziel des Programms ist es, den Markteintritt von Unternehmen in Afrika zu erleichtern, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und damit einen Beitrag zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl in Europa als auch in afrikanischen Zielmärkten zu leisten.
Förderfähig sind:
- Beratungen zu länder- oder branchenspezifischen Fragen in Bezug auf wirtschaftliche Vorhaben und/oder Investitionsvorhaben des zu beratenden Unternehmens in Afrika.
- Beratungen zu rechtlichen Fragen in Bezug auf das wirtschaftliche Vorhaben und/oder Investitionsvorhaben des zu beratenden Unternehmens. Prüfung auf Marktfähigkeit eines organisatorischen, finanziellen und produktbezogenen Umsetzungskonzepts unter Einbeziehung der notwendigen betriebswirtschaftlichen Aspekte.
- Beratungen zur Finanzierung der Durchführung des Vorhabens.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Beratung. Der Zuschuss fällt unter die Regelung für „De-minimis-Beihilfen“.
Beratungsunternehmen /-organisationen müssen sich zunächst beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registrieren und für die Beratungen zugelassen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des BAFA.
Quelle: ZDH-Rundschreiben vom 4. Januar 2022