"Mutter aller Deals" – EU und Indien schreiben Geschichte
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Nach fast zwei Jahrzehnten Verhandlungen haben sich die EU und Indien auf ein umfassendes Handelsabkommen geeinigt. Es schafft die Grundlage für den freieren Handel mit Waren und Dienstleistungen in einem Markt, auf dem mit etwa zwei Milliarden Menschen ein Viertel der Weltbevölkerung lebt. Die Einigung mit Indien ist vor allem ein Zoll- und Marktzugangsdeal, der europäische Exporte deutlich vergünstigt, aber auch wichtige Ausnahmen vorsieht.
EU-Warenausfuhren nach Indien sollen sich bis 2032 verdoppeln
Bereits jetzt tauschen die EU und Indien Waren und Dienstleistungen im Wert von über 180 Milliarden Euro pro Jahr aus und sichern damit rund 800.000 Arbeitsplätze in der EU. Bis 2032 soll sich das Handelsvolumen verdoppeln. Mit dem Abkommen will Indien die Zölle auf rund 97 Prozent der EU-Warenausfuhren senken oder streichen, die EU wird ihrerseits den Großteil der Zolllinien für Importe aus Indien liberalisieren. Insgesamt werden durch die Zollsenkungen jährlich rund 4 Milliarden Euro an Zöllen auf europäische Produkte eingespart. Besonders stark fallen die Entlastungen bei Industriegütern aus: Zölle von bis zu 44 Prozent auf Maschinen, 22 Prozent auf Chemikalien und 11 Prozent auf Arzneimittel werden weitgehend abgeschafft.
Ausnahmen und sensible Bereiche
Trotz des weitreichenden Zollabbaus bleiben mehrere Sektoren nur teilweise geöffnet oder weiterhin ganz ausgenommen: Indien schützt sensible Agrarbereiche wie Milch, Reis, Weizen, Hülsenfrüchte, Tee und Kaffee vollständig und gewährt hier keine Zollkonzessionen. Im Automobilbereich gibt es nur eine selektive Marktöffnung für höherpreisige Fahrzeuge, die in quotierten Kontingenten mit schrittweise sinkenden Zöllen importiert werden können. Hier sinken die Einfuhrabgaben von aktuell 110 Prozent auf bis zu 10 Prozent, jedoch nur für begrenzte Stückzahlen.
Auf EU-Seite werden empfindliche europäische Agrarsektoren vollständig geschützt: Produkte wie Rindfleisch, Hühnerfleisch, Reis und Zucker sind von der Liberalisierung im Abkommen ausgenommen. Alle indischen Einfuhren müssen weiterhin die strengen Gesundheits- und Lebensmittelsicherheitsvorschriften der EU einhalten.
Chancen für europäische Unternehmen aller Größenordnungen
Europäische Wirtschaftsverbände werten den Zollabbau auf Industriegüter als klares Signal zugunsten technologieintensiver Branchen und heben hervor, dass Indien der EU Zollvergünstigungen einräumt, die kein anderer Handelspartner des Subkontinents in diesem Umfang erhält. Indiens Premierminister Narendra Modi bezeichnet das EU-Indien-Freihandelsabkommen sogar als “Mutter aller Deals”. Von den reduzierten Zöllen profitieren neben der europäischen Automobilindustrie vor allem Maschinenbau-, Chemie- und Pharmaunternehmen mit deutlich niedrigeren Einfuhrabgaben. Auch für Konsumgüter wie Wein, Spirituosen oder bestimmte Lebensmittel ergeben sich Vorteile, was insbesondere Exporteuren aus Frankreich, Italien, Spanien und Deutschland neue Spielräume verschafft. Zusätzlich erhalten EU-Firmen verbesserten Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen und zum indischen Dienstleistungsmarkt, etwa im Finanzsektor und Seeverkehr. Insgesamt stärkt das Abkommen die Position europäischer Anbieter in Indien und erleichtert ihnen, langfristige Lieferketten und Partnerschaften aufzubauen.
Verstärkung der Verpflichtungen zur Nachhaltigkeit
Das EU-Indien-Freihandelsabkommen enthält ein dediziertes Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung, das Umwelt- und Klimaschutz, Arbeitnehmerrechte und die Rolle von Frauen stärken soll – inklusive einer Dialogplattform und Sanktionsmechanismen bei Nichteinhaltung. Zusätzlich werden beide Seiten eine Absichtserklärung für eine EU-Indien-Klimaplattform unterzeichnen, die in der ersten Hälfte des Jahres 2026 eingerichtet wird; sie wird von der EU mit 500 Millionen Euro über zwei Jahre gefördert und soll zur Reduktion von Treibhausgasen und Förderung nachhaltiger Industrie beitragen.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden in Kürze die Textentwürfe auf Seiten der EU veröffentlicht. Danach legt die Kommission dem Rat den Vorschlag zur Unterzeichnung vor. Nach Rat, Parlament und indischer Ratifizierung wird das Abkommen schließlich in Kraft treten.
Quellen: www.handelsblatt.de, Pressemeldung vom 27. Januar;
www.deutschlandfunk.de, Pressemeldung vom 27. Januar;
www.germany.representation.ec.europa.eu, Pressemeldung vom 27. Januar;
www.economictimes.com, Pressemeldung vom 29. Januar 2026