Regierungs-GKV-Reformplan lässt Entlastungspotenzial ungenutzt
Foto: ZDH/Henning Schacht
Die Statements sind zuerst auf handwerk.com veröffentlicht worden.
Wie schätzen Sie die Auswirkungen auf die Lohnzusatzkosten ein? Sinken sie jetzt? Oder bleiben sie bestenfalls stabil bzw. steigen nach kurzer Zeit wieder an?
Durch die Abschwächungen im Kabinettsbeschluss sind die ursprünglich im Referentenentwurf vorgesehenen Einsparpotenziale deutlich reduziert worden. Beitragssatzsenkungen in den Jahren 2027 und 2028 sowie eine Stabilisierung bis 2030 sind damit praktisch nicht mehr zu erreichen. Dass der Bundeszuschuss zur GKV deutlich gekürzt wird, während der Betrag zur Erstattung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern zunächst in einer ersten Stufe nur relativ gering ausfällt, wirkt wie ein Taschenspielertrick. Das entlastet vor allem den Bundeshaushalt, während Betriebe und Beschäftigte weiter hohe Sozialversicherungsbeiträge tragen müssen. Für das personalintensive Handwerk ist das ein problematisches Signal und eine verpasste Gelegenheit, eine strukturelle Reform einzuleiten, durch die die Lohnzusatzkosten spürbar sinken.
Wie könnten aus Sicht des Handwerks die Kosten stabil gehalten werden?
Die FinanzKommission Gesundheit hat mit ihren 66 Empfehlungen Einspar- und Effizienzpotenziale von mehr als 42 Milliarden Euro bis 2027 identifiziert. Dieser im System vorhandene Spielraum sollte im parlamentarischen Verfahren möglichst weitgehend genutzt werden, um nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen strukturell zu stabilisieren, sondern auch Betriebe und Beschäftigte zu entlasten. Ein zentraler Punkt bleibt aus Sicht des Handwerks, versicherungsfremde Leistungen deutlich stärker als bisher aus Steuermitteln zu finanzieren. Es ist nicht sachgerecht, gesamtgesellschaftliche Aufgaben allein über die Beiträge von Arbeitgebern und Beschäftigten zu finanzieren.
Wie könnte die im Gesetzentwurf angekündigte Teil-Krankschreibung Ihrer Ansicht nach aussehen? Ist das für das Handwerk überhaupt denkbar? (körperliche Arbeit, enger Kontakt zu Kunden etc.)
Die Idee einer Teilkrankschreibung erscheint auf den ersten Blick nachvollziehbar, weil sich vorhandene Restarbeitsfähigkeit nutzen und längere Fehlzeiten so reduzieren lassen. Gerade im Handwerk stellen sich in der Praxis aber viele offene Fragen. Bei körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten geht es etwa um Belastbarkeit und Arbeitssicherheit, bei Tätigkeiten mit engem Kundenkontakt zusätzlich um Verantwortung gegenüber Kundinnen und Kunden. Deshalb sollten die Auswirkungen vor einer Einführung gründlich erprobt und ausgewertet werden. Das vorgesehene Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 ist deshalb verfrüht. Kurzfristig sinnvoller wäre es, zunächst gezielt Missbrauchsmöglichkeiten bei der telefonischen Krankschreibung zu begrenzen.