Zentralverband des
Deutschen Handwerks

Handwerkszählung 2024

Die Handwerkszählung 2024 liefert Informationen über die Zahl der Unternehmen, die Zahl der tätigen Personen sowie über den Umsatz im zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerk.

Unternehmen, tätige Personen und Umsatz im Handwerk

Für das Berichtsjahr finden sich in der Handwerkszählung Informationen über die Zahl der Unternehmen, die Zahl der tätigen Personen sowie über den Umsatz im zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerk. Zusätzlich zur Zahl der tätigen Personen finden sich Angaben zur geringfügigen und der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Ergebnisse sind nach Gewerbegruppen und -zweigen, nach Umsatz- und Beschäftigtengrößenklassen, nach Rechtsformen sowie nach Wirtschaftszweigen gegliedert.

(Quelle: Statistisches Bundesamt)

Handwerk der Anlagen A und B1 im Jahr 2024

Die Handwerkszählung 2024, die am 23. April 2026 vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wurde, weist folgende wirtschaftliche Kennzahlen für das Handwerk aus:

  • 564.045 Unternehmen
  • 5,9 Mio. tätige Personen
  • 761,7 Mrd. Euro Nettoumsatz im Jahr 2024
  • Von den insgesamt tätigen Personen waren 4,14 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (69,2 Prozent), 1.261.207 geringfügig Beschäftigte (21,1 Prozent) sowie 583.558 Unternehmerinnen und Unternehmer (9,7 Prozent)
  • Durchschnittlich waren in jedem Unternehmen 10,6 Personen beschäftigt
  • Jeder Mitarbeitende erwirtschaftete im Durchschnitt 127.172 Euro Umsatz (netto)
  • Jedes Unternehmen erzielte im Durchschnitt 1.350.352 Euro Umsatz

Von den 564.045 erfassten und ausgewiesenen Unternehmen waren in der zulassungspflichtigen Anlage A im Jahr 2024 475.566 oder 84,3 Prozent aktiv. Mit 710.64 Mrd. Euro erzielten sie den absoluten Großteil der Umsätze (93,3 Prozent) und stellten mit 4,7 Mio. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 79,2 Prozent der tätigen Personen. In der zulassungsfreien Anlage B1 waren 88.479 Unternehmen erfasst – ein Anteil von 15,7 Prozent am Unternehmensbestand. Mit 51,0 Mrd. Euro erzielten sie 6,7 Prozent der Gesamtumsätze. Mit 1.248.629 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern waren 20,8 Prozent der Beschäftigten in den zulassungsfreien B1-Handwerken tätig.

Die Unternehmen im Handwerk hatten im Durchschnitt 10,6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erwirtschafteten einen Umsatz von rund 1.350.352 Euro im Jahr 2024. Dabei lag die Produktivität je Erwerbstätigen bei durchschnittlich 127.172 Euro. Mit durchschnittlich 149.906 Euro erwirtschaftete ein Erwerbstätiger in den zulassungspflichtigen Anlage-A-Handwerken wesentlich mehr Umsatz als ein Mitarbeiter in den zulassungsfreien B1-Handwerken (durchschnittlich 40.859 Euro/Mitarbeiter). 

Von den tätigen Personen insgesamt waren 4.14 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (69,2 Prozent) und 1.261.207 geringfügig Beschäftigte (21,1 Prozent) sowie 583.558 Unternehmerinnen und Unternehmer (9,7 Prozent). Dabei ist der Anteil der geringfügig Beschäftigten an den abhängig Erwerbstätigen in den zulassungsfreien B1-Handwerken mit 45,6 Prozent bedeutend höher als in den zulassungspflichtigen Anlage-A-Berufen (17,3 Prozent).

Das Handwerk bleibt kleinbetrieblich geprägt: 78,0 Prozent der in der Handwerkszählung erfassten und ausgewiesenen Unternehmen in den Anlagen A und B1 beschäftigen weniger als zehn tätige Personen, 56,6 Prozent sogar weniger als 5. Nur 2,6 Prozent aller Unternehmen beschäftigen 50 und mehr Mitarbeiter; allerdings stellen diese Unternehmen 41,3 Prozent der Erwerbstätigen im Handwerk und rund 49,0 Prozent des erwirtschafteten Nettoumsatzes. 

Die Angaben beziehen sich auf alle Handwerksunternehmen, die im Berichtsjahr einen Jahresumsatz von mehr als 22.000 € erzielt haben und/oder kumuliert über die 12 Monate des Berichtsjahres über mindestens eine(n) sozialversicherungspflichtig Beschäftigte(n) oder mindestens eine(n) geringfügig Beschäftigte(n) verfügt haben. 

Methodischer Hinweis

Bei der Betrachtung der tätigen Personen im Handwerk ist zwingend zu berücksichtigen, dass die statistischen Ämter ab dem Berichtsjahr 2024 beim Ausweis der Beschäftigtenangaben vom bisherigen Personen- auf das Jobkonzept umgestellt haben. Das bedeutet, dass abhängig Beschäftigte mit mehr als einem Beschäftigungsverhältnis mit jedem ihrer Beschäftigungsverhältnisse nachgewiesen werden, unabhängig davon, ob es sich um ihre Haupt- oder eine Nebentätigkeit handelt. Es werden also ab dem Berichtsjahr 2024 Beschäftigungsverhältnisse (Jobs) ausgewiesen. Das bis einschließlich dem Berichtsjahr 2023 geltende Personenkonzept berücksichtigte Personen mit mehr als einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis nur einfach (in ihrer Haupttätigkeit).

Darüber hinaus werden statt der "geringfügig entlohnt Beschäftigten", ab Berichtsjahr 2024 die "geringfügig Beschäftigten" dargestellt werden, die sich aus der Summe der geringfügig entlohnt Beschäftigten und der kurzfristig Beschäftigten ergeben. Kurzfristig Beschäftigte konnten bis zum Berichtsjahr 2023 nicht nachgewiesen werden. 

Der Vergleich der in der Handwerkszählung für das Berichtsjahr 2024 ausgewiesenen Beschäftigtenzahlen mit den Vorjahren ist aufgrund dieser methodischen Änderungen nur eingeschränkt und unter Berücksichtigung der in den jeweiligen Gewerken vorherrschenden Beschäftigungsstrukturen sinnvoll und möglich.

Zum Herunterladen

  • Kurzüberblick Handwerkszählung 2024
    Stand: 21.05.2026
  • Handwerkszählung 2024 nach Gewerken, Beschäftigungsgrößen, Umsatzgrößen, Bundesländern und Rechtsform
    Stand: 21.05.2026

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