Zentralverband des
Deutschen Handwerks
13.08.2026

"EmpCo"-Regelungen zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel

Sofern Handwerksbetriebe insbesondere gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern Umweltaussagen oder Nachhaltigkeitssiegel nutzen, müssen sie ab 27. September 2026 die gesetzlichen "EmpCo"-Vorgaben beachten.
Bäcker am Laptop

Was bedeutet die Abkürzung "EmpCo" und welches Ziel wird verfolgt?

Die Abkürzung “EmpCo” bezieht sich auf eine EU-Richtlinie zur Verbraucherstärkung und steht für “Empowering Consumers”. Ziel der Vorgaben ist es, irreführende Geschäftspraktiken mit Umweltbezug strenger zu regulieren, um durch Förderung sachgerechter und informierter Kaufentscheidungen den ökologischen Wandel voranzutreiben und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beizutragen.
 

Worum geht es bei den gesetzlichen "EmpCo"-Regelungen?

Die “EmpCo”-Regelungen beziehen sich insbesondere auf Umweltaussagen und die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln. Dabei ist vor allem das Geschäftsgebaren gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern relevant.
 

Ab wann gelten die "EmpCo"-Regelungen?

Die neuen gesetzlichen Vorgaben treten am 27. September 2026 in Deutschland in Kraft.
 

In welcher Form können Handwerksbetriebe betroffen sein?

Sofern Handwerksbetriebe in ihrer Werbung oder in der sonstigen vertragsbezogenen oder absatzfördernden Kommunikation umweltbezogene Aussagen tätigen oder Nachhaltigkeitssiegel verwenden, können die neuen “EmpCo” -Regelungen relevant sein.
 

Was gilt bezüglich Umweltaussagen?

Umweltaussagen müssen gemäß den “EmpCo”-Reglungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern entweder klar und in hervorgehobener Weise auf demselben Medium spezifiziert werden oder alternativ auf einer nachweisbaren anerkannten hervorragenden Umweltleistung gemäß Unionsrecht beruhen.
Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Form eine umweltbezogene Aussage getätigt wird: Text, Bilder, grafische Elemente oder Symbole wie beispielsweise Etiketten, Markennamen, Firmennamen oder Produktbezeichnungen sind erfasst.

Beispiele für allgemeine, unspezifische und damit in der Regel untersagte Umweltaussagen: “umweltfreundlich”, “umweltschonend”, “grün”, “naturfreundlich”, “ökologisch”, “umweltgerecht”, “klimafreundlich”, “umweltverträglich”, “CO2-freundlich”, “energie-effizient”, “biologisch abbaubar” und “biobasiert”.

 

Was muss bei Nachhaltigkeitssiegeln beachtet werden?

Nachhaltigkeitssiegel dürfen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern zukünftig nur dann verwendet werden, wenn sie von staatlicher Stelle anerkannt sind oder auf einem gesetzeskonformen Zertifizierungssystem beruhen.
 

Was sollten Handwerksbetriebe jetzt tun?

Handwerksbetriebe sollten ihre Internetseiten, Social-Media Auftritte, Flyer, Broschüren, Angebote und sonstige vertragsbezogene oder absatzfördernde Kommunikation rechtzeitig auf die Verwendung von Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln überprüfen. 
Sofern die Prüfung ergibt, dass Umweltaussagen und/oder Nachhaltigkeitssiegel verwendet werden, müssen entweder die “EmpCo”-Regelungen eingehalten werden oder es muss alternativ auf eine weitere Verwendung verzichtet werden.

 

Was droht bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben?

Geschäftspraktiken, die gegen die “EmpCo”-Regelungen verstoßen, können von berechtigen Verbraucherschutz- bzw. Wirtschaftsverbänden oder von Mitbewerbern kostenpflichtig abgemahnt werden. Bußgelder seitens staatlicher Stellen sind nur in speziellen Ausnahmefällen vorgesehen.
 

 

Bei Umsetzungs- und Anwendungsfragen stehen Ihnen die Beratungsangebote der Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände zur Verfügung. 

Praxis Recht zum Download

  • Praxis Recht: FAQ: "EmpCo"-Regelungen zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln

Bitte beachten

Bei den hier zur Verfügung gestellten Informationen handelt es sich um allgemeine Hinweise zu handwerksrelevanten Rechtsthemen. Darüberhinausgehende Informationen und insbesondere individuelle Beratungen sind dem ZDH nicht gestattet. Bitten nutzen Sie bei weitergehenden Fragen zu den hier dargestellten Themen die Beratungsangebote Ihrer Handwerksorganisation vor Ort (Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände).

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