Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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ZDH-Leitfaden zum Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft.

Ziel des Gesetzes ist es, Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Betätigung Rechtsverstöße melden, vor Repressalien zu schützen. Durch die Regelungen sollen Beschäftigungsgeber zur Errichtung von Compliance-Strukturen angehalten werden. Das Gesetz enthält besondere Bestimmungen zum Schutz von Hinweisgebern, die weit über bisher bestehende Regelungen hinausgehen. Zudem ist für Beschäftigungsgeber ab einer bestimmten Größe die Schaffung interner Meldestellen vorgesehen.

In diesem Leitfaden werden zunächst allgemeine Begrifflichkeiten erklärt und die neuen Schutzbestimmungen für Hinweisgeber skizziert. Daran schließt eine Darstellung der Vorgaben für Beschäftigungsgeber zur Errichtung interner Meldestellen an. Unter III. finden sich Checklisten zur Einrichtung einer internen Meldestelle und zur Durchführung eines Meldeverfahrens nach dem HinSchG.

ZDH-Leitfaden zum Download

  • ZDH-Leitfaden zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

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