KMU-Entlastung und bessere Rechtsetzung
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Die europäische Agenda für bessere Rechtsetzung erstreckt sich auf alle Politikbereiche und soll dafür sorgen, dass europäische Regulierung nicht weiter geht als erforderlich und mit möglichst wenig Bürokratie die gewünschten Ziele erreicht werden. Sie bildet außerdem die Grundlage dafür, dass bei der Erarbeitung und Bewertung europäischer Rechtsvorschriften und Strategien mehr Wert auf Transparenz, solide Faktenauswertung und die Meinung von Interessenträgern (z.B. Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Wissenschaftskreise) gelegt wird.
KMU-Entlastung
Die Vermeidung unnötiger Bürokratie ist ein zentrales Anliegen des Handwerks, das gerade auch bei der digitalen und ökologischen Transformation mehr Beachtung finden muss.
Die EU-Kommissionpräsidentin von der Leyen hat in ihren politischen Leitlinien angekündigt, während ihrer zweiten Amtszeit Bürokratie um 25 Prozent und für KMU sogar um 35 Prozent reduzieren zu wollen. Alle Kommissare sollen im Rahmen einer Überprüfung des gesamten EU-Rechts zum Abbau der Berichtspflichten beitragen. Dies sendet ein wichtiges und lang erwartetes Signal, dass die Sorgen der Handwerksbetriebe von der EU-Kommission ernst genommen werden. Am 12. Februar 2025 hat die EU-Kommission eine Mitteilung vorgelegt, in der sie ihre Vereinfachungs-Agenda zur Erreichung des 25%- bzw. 35%-Bürokratieabbauziels näher konkretisiert hat. Insbesondere wurden bereits eine Vielzahl sog. “Omnibus-Pakete” vorgelegt, die zur Vereinfachung beitragen sollen.
Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob am Ende sinnvolle Entlastungen erfolgen, die Handwerksbetriebe tatsächlich entlasten. Das Handwerk wird sich daher weiter dafür einsetzen, dass das primäre Problem der überbordenden Berichts- und Dokumentationspflichten angegangen wird. Wir haben dazu belastende Rechtsakte identifiziert, die bei der Erreichung des 35 Prozent-Ziels prioritär anzugehen sind.
Hier gelangen Sie zur englischen Originalversion der KMU-Charta von SMEunited, die Sie gerne unterzeichnen können.
Transparente und effiziente Gesetze
Die Toolbox liefert ein Instrumentarium für bessere Rechtsetzung und detaillierte Anleitungen sowie praktische Hinweise für alle wichtigen Schritte im Politikzyklus. Es handelt sich um interne Anweisungen für die Kommissionsbediensteten und daher nicht um rechtsverbindliche Regeln oder rechtliche Verpflichtungen gegenüber externen Akteuren. Der unabhängige Ausschuss für Regulierungskontrolle achtet allerdings auf eine entsprechende Qualitätssicherung und evaluiert die Arbeit der EU-Kommission. Außerdem müssen sich das Europäische Parlament und der Rat entsprechend der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung ebenfalls an die vereinbarten Grundsätze der besseren Rechtsetzung halten.
Daneben besteht das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT-Programm). Dieses Programm sollte noch besser dazu genutzt werden, Bereiche mit besonders hoher Regelungsdichte zu identifizieren und Verwaltungslasten – vor allem für KMU – zu verringern.
Öffentliche Konsultationen und alle anderen Möglichkeiten der Meinungsäußerung sind auf dem Portal "Ihre Meinung zählt" zu finden.
Mehr zu den Zielen und Maßnahmen der EU-Kommission im Bereich bessere Rechtsetzung.
"One, in, one out"-Prinzip auf europäischer Ebene
Die EU-Kommission hat für Initiativen ab 2022 den "One in, one out"-Ansatz eingeführt. Dies bedeutet, dass die Kommission zusätzliche Belastungen für Betriebe aufgrund neuer Regelungen grundsätzlich in demselben Politikbereich ausgleichen wird. Weitere Einzelheiten bezüglich der Anwendung des "One in, one out"-Grundsatzes sind in der Toolbox zur besseren Rechtsetzung geregelt. Aus Sicht des Handwerks ist die Zielsetzung richtig. Das allein reicht aber nicht aus, um Bürokratie spürbar und entschlossen abzubauen. Europäische Regelungen, die für KMU unverhältnismäßig viel Bürokratie verursachen, müssen vielmehr vereinfacht werden und bei neuen Gesetzen muss die Qualität im Vordergrund stehen.
Modernisierung der EU-Gesetzgebung
Im April 2026 hat die EU-Kommission ihren Plan zur Modernisierung der EU-Gesetzgebung vorgelegt, bestehend aus einer Mitteilung und zwei Anlagen: einem Aktionsplan zur regulatorischen “Tiefenreinigung” (Annex I) sowie einer Liste mit Schwerpunktthemen bei der Rechtsdurchsetzung im Binnenmarkt (Annex II). Das deutsche Handwerk bewertet die vorgeschlagenen Neuerungen grundsätzlich positiv, fordert aber gleichzeitig ein radikaleres Umdenken und mehr legislative Zurückhaltung. Insbesondere müssen Alternativen zu der immer weiter ausufernden Regulierung gefunden werden. Es sollte vor allem wieder mehr auf Freiwilligkeit sowie Vertrauen in eine gewissenhafte Unternehmensführung abgestellt werden. Nur so kann die Zielsetzung einer besseren europäische Gesetzgebung erreicht werden, die Betriebe stärkt, anstatt sie zu erdrücken.
Subsidiaritätsprinzip
Das Subsidiaritätsprinzip ist von grundlegender Bedeutung für die Arbeitsweise der Europäischen Union und entscheidend dafür, wann die EU für die Gesetzgebung zuständig ist. Das Subsidiaritätsprinzip ist verankert in Artikel 5 des Vertrags über die EU neben dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung. Die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips wird im Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit definiert.
Auch das Handwerk hat Bereiche identifiziert, in denen das Subsidiaritätsprinzip strenger angewandt werden sollte. Dazu gehören insbesondere die Berufsreglementierung, die Definition von Berufsbildern und die Sozialpolitik.
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Maßnahmenmonitor Bürokratieabbau
Die Bundesregierung greift mit zahlreichen, konkreten Entlastungsmaßnahmen im Koalitionsvertrag langjährige Forderungen des Handwerks auf und setzt damit die richtigen Akzente. Nun kommt es darauf an, diese schnell und konsequent umzusetzen.