Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
11.11.2020

Praxis Recht - Impressumspflicht

Handwerksbetriebe, die eine Webseite und/oder Profile in sozialen Medien unterhalten, sind verpflichtet, bestimmte Informationen über den Betrieb anzugeben.

Das Praxis Recht zur Impressumspflicht gibt Auskunft darüber, welche Pflichtangaben für Handwerksbetriebe bestehen und wie diese darzustellen sind.

Praxis Recht zum Download

  • Praxis Recht: Impressumpflicht bei Webseiten

Bitte beachten

Bei den hier zur Verfügung gestellten Informationen handelt es sich um allgemeine Hinweise zu handwerksrelevanten Rechtsthemen. Darüberhinausgehende Informationen und insbesondere individuelle Beratungen sind dem ZDH nicht gestattet. Bitten nutzen Sie bei weitergehenden Fragen zu den hier dargestellten Themen die Beratungsangebote Ihrer Handwerksorganisation vor Ort (Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände).

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