Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
29.12.2016

Praxis Recht - Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung

Für Streitigkeiten mit Verbrauchern gibt es seit 2016 ein besonderes Schlichtungsverfahren. Dieses Verfahren ist im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) geregelt und darf nur von qualifizierten Schlichtungsstellen durchgeführt werden.

Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Verbrauchern können bei der sog. Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V. (www.verbraucher-schlichter.de) behandelt werden. Unternehmer sind nach dem VSBG verpflichtet, Verbrauchern auf ihrer Webseite und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Auskunft darüber zu geben, ob sie im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen.

Praxis Recht zum Download

  • Praxis Recht: Informationspflichten über Verbraucherschlichtung
  • Anlage Musterformulierungen

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