Wettbewerbsfähigkeitsrat stimmt EU-Lieferkettengesetz final zu
Auf dem EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat am 24. Mai wird das Gesetzgebungsverfahren zum EU-Lieferkettengesetz offiziell abgeschlossen.
In den Anwendungsbereich fallen Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 450 Mio. Euro.
Grundsätzlich soll der risikobasierte Ansatz verankert werden. Die EU-Kommission wird noch Leitlinien zur Bewertung der Risikofaktoren herausgeben. Um Handwerksbetriebe zu entlasten, sollte dort festgelegt werden, dass EU-Lieferketten ein geringes Risiko beigemessen wird.
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