Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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30.03.2023

Vorläufige Trilogeinigung zur AFIR-Verordnung erzielt

Die Abgeordneten des EU-Parlaments und die schwedische Ratspräsidentschaft haben sich am 28. März auf verbindliche nationale Ziele für den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge geeinigt.

Die AFIR-Verordnung ist Teil des Fit-For-55-Pakets und wird unter anderem die Anforderungen an die öffentliche Infrastruktur für Ladesäulen und Wasserstofftankstellen regeln. Sie zielt darauf ab, den Einsatz von Auflade- oder alternativen Tankstellen für Pkw, Lkw und sogar stationäre Flugzeuge auszuweiten und Europa seinem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 näher zu bringen. Berichterstatter ist Ismail Ertug (SPD) aus Bayern.

Bis 2026 müssen mindestens alle 60 Kilometer entlang des TEN-T-Kernnetzes Ladestationen für Elektroautos mit einer Leistung von mindestens 400 Kilowatt aufgestellt werden, bis 2028 soll sie auf 600 Kilowatt erhöht werden. Für Lkw und Busse gilt die Vorschrift, dass alle 120 Kilometer eine Ladestation vorhanden sein muss. Diese Stationen sollen bis 2028 auf der Hälfte der Hauptverkehrsstraßen in der EU installiert werden, und zwar je nach Straße mit einer Leistung von 1400 bis 2800 Kilowatt.

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