Vorläufige Trilogeinigung zu Plattformarbeitern
Am frühen Morgen des 13. Dezember haben die Verhandlungsführer von Rat und EU-Parlament eine vorläufige Einigung zum Richtlinienentwurf zu Plattformarbeitern erzielt. Zu den wichtigsten Punkten der Einigung:
Kernpunkt des Richtlinienvorschlags ist die Annahme der EU-Kommission, dass rund 5,5 Millionen Plattformbeschäftigte fälschlich als Solo-Selbstständige klassifiziert sein könnten, es sich bei ihnen somit um Scheinselbstständige handeln würde. Entsprechend fehlten ihnen wichtige Arbeitnehmer-Rechte und sozialer Schutz. Die beschlossene Richtlinie regelt nun, dass ein Arbeitnehmer-Verhältnis vorliegt, wenn mindestens zwei von fünf Kriterien erfüllt sind:
- Es gibt einen Höchstbetrag, den der Beschäftigte verdienen kann
- Die Arbeit wird überwacht, auch elektronisch
- Die Aufgabenverteilung wird überwacht
- Die Arbeitsbedingungen werden kontrolliert und die Arbeitszeit wird vorgegeben
- Die Organisation der Arbeit ist vorgegeben
EU-Parlament und Rat müssen dem Kompromiss noch formal zustimmen. Anschließend haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
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