Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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15.12.2023

Vorläufige Trilogeinigung zu Plattformarbeitern

Am frühen Morgen des 13. Dezember haben die Verhandlungsführer von Rat und EU-Parlament eine vorläufige Einigung zum Richtlinienentwurf zu Plattformarbeitern erzielt. Zu den wichtigsten Punkten der Einigung:

Kernpunkt des Richtlinienvorschlags ist die Annahme der EU-Kommission, dass rund 5,5 Millionen Plattformbeschäftigte fälschlich als Solo-Selbstständige klassifiziert sein könnten, es sich bei ihnen somit um Scheinselbstständige handeln würde. Entsprechend fehlten ihnen wichtige Arbeitnehmer-Rechte und sozialer Schutz. Die beschlossene Richtlinie regelt nun, dass ein Arbeitnehmer-Verhältnis vorliegt, wenn mindestens zwei von fünf Kriterien erfüllt sind:

  • Es gibt einen Höchstbetrag, den der Beschäftigte verdienen kann
  • Die Arbeit wird überwacht, auch elektronisch
  • Die Aufgabenverteilung wird überwacht
  • Die Arbeitsbedingungen werden kontrolliert und die Arbeitszeit wird vorgegeben
  • Die Organisation der Arbeit ist vorgegeben

EU-Parlament und Rat müssen dem Kompromiss noch formal zustimmen. Anschließend haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.  

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