Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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08.12.2023

Trilogeinigung zur Ökodesign-Verordnung

Am 5. Dezember haben sich Europäisches Parlament und Rat informell über die Inhalte der Ökodesign-Verordnung geeinigt.

Sie soll die geltende Ökodesign-Richtlinie ablösen. Relevant für Betriebe wird die Verordnung erst, wenn im Wege delegierter Rechtsakte produktgruppenspezifische Regelungen erlassen werden. Geplant sind solche unter anderem für Möbel.

Zu den wesentlichen Neuerungen gehört, dass der Anwendungsbereich auf sämtliche Produkte erweitert und die Anforderungen auf den gesamten Lebenszyklus bezogen werden, also beispielsweise auch auf Reparaturen. Weitere wesentliche Neuerung ist die Einführung des digitalen Produktpasses.

Der Text der Einigung liegt noch nicht vor. Insofern lassen sich noch keine Aussagen dazu treffen, inwieweit die ZDH-Forderungen Berücksichtigung gefunden haben, Verfahren und Instrumente KMU-verträglich auszugestalten, Erleichterungen und / oder Ausnahmen für Unikat- und Kleinserienfertigungen zu ermöglichen und KMU bei der Umsetzung der produktspezifischen Ökodesignanforderungen angemessen zu unterstützen.

Parlament und Rat müssen das Trilogergebnis noch formal bestätigen.

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