Trilogeinigung zur EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie
Als übergeordnetes Ziel will die EU einen emissionsfreien Gebäudebestand bis 2050 erreichen. Im Wesentlichen einigte man sich in Brüssel über die Mindestenergieeffizienzstandards (MEPS) für den Gebäudebestand unter dem Stichwort "Sanierungspflicht".
Bei Wohngebäuden sollen 43 Prozent des Wohngebäudebestands mit dem höchsten Energieverbrauch so saniert werden, dass sie 55 Prozent Energie des Gesamtziels einsparen. Es wurden mehrere Ausnahmen aufgenommen, wie unter anderem offiziell geschützte oder andere Gebäude des kulturellen Erbes oder Gebäude, wo die Renovierung technisch oder wirtschaftlich nicht machbar ist.
Nichtwohngebäude, das heißt öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude, müssen bis 2030 unter dem Gesamtenergieverbrauch von 16 Prozent des Bestands mit der schlechtesten Energieeffizienz liegen und ab 2033 unterhalb des Gesamtenergieverbrauchs von 26 Prozent des Bestands mit der schlechtesten Energieeffizienz. Referenzszenario ist der Bestand im Jahr 2020.
Rat und Parlament müssen den Kompromiss noch förmlich annehmen.
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