Trilogeinigung zum EU-Datengesetz (Data Act) erzielt
Am 27. Juni haben Rat und EU-Parlament in der letzten Trilogrunde eine Einigung zum EU-Datengesetz (Data Act) erzielt.
Der Vorschlag für ein europäisches Datengesetz, den die EU-Kommission im Februar 2022 vorgelegt hatte, ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zu einer gerechteren Datenökonomie und soll liquide Datenmärkte ermöglichen. Erstmals werden verbindliche Regeln für Unternehmen im B2B- Bereich festgelegt.
Der Data Act zielt darauf ab:
- Horizontale Regeln für den Datenzugriff und Datenaustauch zwischen Unternehmen bei der gemeinsamen Nutzung vernetzter Produkte (Internet der Dinge, IoT) zu schaffen.
- Einen Rahmen für den staatlichen Zugriff auf die Daten privater Unternehmen in Notsituationen festzulegen.
- Verbindliche Regeln für Cloud-Anbieter festzulegen, die es Kunden ermöglichen sollen, effektiv zwischen verschiedenen Anbietern von Cloud-Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln.
- Mindestanforderungen festzulegen, um die Interoperabilität von Datenräumen und Smart Contracts zu ermöglichen.
Die neuen Regeln betreffen vernetzte Maschinen und Geräte, die Daten sammeln, etwa Industrieroboter oder Waschmaschinen. Gerade auf dem Sekundärmarkt ist der Zugang zu Daten entscheidend dafür, dass Handwerksbetriebe Wartungs- und Reparaturdienste erbringen können.
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