Zentralverband des
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21.03.2024

Rat und EP-Rechtsausschuss verabschieden EU-Lieferkettengesetz

Am 15. März haben die EU-Botschafterinnen und -Botschafter im Ausschuss der Ständigen Vertreter für den finalen Kompromissvorschlag der belgischen EU-Ratspräsidentschaft zum EU-Lieferkettengesetz gestimmt.

Auf den letzten Metern konnten einige Verbesserungen erreicht werden, etwa höhere Schwellenwerte (1.000 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz von 450 Mio. €). Zudem gibt es keine Hochrisikosektoren mehr, unter die auch der Bau gefallen wäre.

Grundsätzlich bleibt es bei der zivilrechtlichen Haftung. Zulieferer haften für eigens verursachte Schäden. Der risikobasierte Ansatz stellt sicher, dass Risiken priorisiert werden können.

Am 19. März stimmte auch der federführende Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) mit 20 zu 4 Stimmen für den finalen Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz. Die abschließende Plenumsabstimmung ist für den 24. April vorgesehen. Der Rat muss den Kompromiss ebenfalls noch formal bestätigen. Alle Formalien sollen bis zur Europawahl im Juni abgeschlossen werden.

Positiv ist, dass aufgrund der deutlich höheren Schwellenwerte und des Wegfalls der Hochrisikosektoren insgesamt weniger Unternehmen berichtspflichtig sein werden. Zu befürchten bleibt dennoch, dass größere Auftraggeber ihre Geschäftsbedingungen unverändert auf ihre Zulieferer durchdrücken werden. Insofern kommt es darauf an, das Gesetz national so umzusetzen und die Leitlinien so zu gestalten, dass diese Risiken möglichst minimiert werden.  

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