Rat beschließt allgemeine Ausrichtung zum Notfallinstrument SMEI
Auf der Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten am 7. Juni ist der Standpunkt des Rates zum Notfallinstrument für den Binnenmarkt (SMEI) angenommen worden.
Die wichtigsten Änderungen gegenüber früheren Fassungen:
- Einschränkung des Anwendungsbereichs der Verordnung;
- Umwandlung der "beratenden Gruppe" in einen "Binnenmarkt-Notfallausschuss" mit einer gestärkten Rolle des Rates während des Wachsamkeits- und Notfallmodus und Förderung des vertraulichen Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten;
- Keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Bildung strategischer Reserven;
- Keine Priorisierung bei der Produktion krisenrelevanter Güter;
- Streichung der Hindernisse für die Freizügigkeit und keine Verpflichtung zum Informationsaustausch über solche Hindernisse;
- Einschränkung der Informationspflichten von Unternehmen;
- Festlegung eines Zeitplans für das Inkrafttreten der verschiedenen Bestimmungen der Verordnung.
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