Rat beschließt allgemeine Ausrichtung zu gefährlichen Chemikalien
Der Rat der europäischen Mitgliedstaaten hat am 12. Juni eine allgemeine Ausrichtung zum EU-Kommissionsvorschlag über eine Arbeitsschutz-Richtlinie beschlossen.
Diese legt fest, welchen Grenzwerten Arbeitnehmer beim Umgang mit gefährlichen Chemikalien ausgesetzt sein dürfen.
Handwerksrelevante Punkte:
- Expositionsgrenzwerten des EU-Kommissionsvorschlags wird zugestimmt, aber Übergangsfrist bis Ende;
- besondere Bestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund einer früheren Exposition bereits hohe Bleikonzentrationen in ihrem Blut aufweisen sowie für Frauen im gebärfähigen Alter;
- Veröffentlichung von Leitlinien für die Gesundheitsüberwachung.
Die Trilogverhandlungen können beginnen, sobald das EU-Parlament seine Position festgelegt hat. Diese wird für September erwartet.
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