Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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14.06.2023

Rat beschließt allgemeine Ausrichtung zu gefährlichen Chemikalien

Der Rat der europäischen Mitgliedstaaten hat am 12. Juni eine allgemeine Ausrichtung zum EU-Kommissionsvorschlag über eine Arbeitsschutz-Richtlinie beschlossen.

Diese legt fest, welchen Grenzwerten Arbeitnehmer beim Umgang mit gefährlichen Chemikalien ausgesetzt sein dürfen.

Handwerksrelevante Punkte:

  • Expositionsgrenzwerten des EU-Kommissionsvorschlags wird zugestimmt, aber Übergangsfrist bis Ende;
  • besondere Bestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund einer früheren Exposition bereits hohe Bleikonzentrationen in ihrem Blut aufweisen sowie für Frauen im gebärfähigen Alter;
  • Veröffentlichung von Leitlinien für die Gesundheitsüberwachung.

Die Trilogverhandlungen können beginnen, sobald das EU-Parlament seine Position festgelegt hat. Diese wird für September erwartet.

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