Produkthaftung: Rat verabschiedet allgemeine Ausrichtung
Am 14. Juni haben die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten das Verhandlungsmandat des Rates (allgemeine Ausrichtung) für die neuen Produkthaftungsvorschriften verabschiedet.
Es geht um die Aktualisierung der zivilrechtlichen Haftungsregeln für fehlerhafte Produkte, um sie an die digitalen Entwicklungen und Kreislaufwirtschaft anzupassen.
Wesentliche Eckpunkte der Ratsposition:
- Produktdefinition: soll auch digitale Produkte und Software umfassen.
- Kreislaufwirtschaft: Wenn ein Produkt wesentlich verändert wird, gilt es als neues Produkt im Sinne der Produkthaftung. Wurde die Änderung nicht vom ursprünglichen Hersteller vorgenommen, soll die Person als Hersteller haften, die die wesentliche Änderung vorgenommen hat.
- Verjährungsfrist: Grundsätzlich schließt sich der Rat dem Kommissionsvorschlag mit einer Verjährungsfrist von 10 Jahre nach Inverkehrbringen des fehlerhaften Produkts an. In Fällen, in denen sich die Symptome eines Personenschadens aber erst spät zeigen, fordert der Rat eine längere Verjährungsfrist von 20 Jahren.
Sobald sich auch das EP auf seine Verhandlungsposition geeinigt hat (voraussichtlich im Juli), können die Trilogverhandlungen beginnen. Die neuen Produkthaftungsvorschriften sollen bis Jahresende verabschiedet werden.
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