Produkthaftung: EP-Fachausschüsse verabschieden Berichtsentwurf
Am 9. Oktober haben die federführenden Ausschüsse des EU-Parlaments für Binnenmarkt und Recht den Berichtsentwurf zur Anpassung der Produkthaftungsrichtlinie angenommen.
Die Abgeordneten erteilten zudem einstimmig das Mandat für die Aufnahme von Trilogverhandlungen.
Die wesentlichen Handwerksforderungen wurden aufgegriffen:
- Insbesondere ist im Bericht klargestellt worden, dass ein montierender Betrieb, der beispielsweise Software als Komponente integriert oder diesbezüglich Updates oder Upgrades vornimmt, nicht für die Fehlerhaftigkeit des Produkts haftet, wenn die Installation und die Software-Updates mit Einverständnis des Herstellers erfolgen. Der Hersteller behält in diesem Fall die Kontrolle und muss selbst für Schäden haften, die von einem fehlerhaften Produkt verursacht werden. Das schafft Rechtssicherheit für die einbauenden Handwerksbetriebe.
- Bezüglich einer möglichen Ausweitung der Produkthaftungsvorschriften auf den B2B-Bereich sollen die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie die Produkthaftungsvorschriften auf Kleinstunternehmen ausweiten wollen.
Was die Beweislast anbelangt, sollen Gerichte den Hersteller anweisen können, Beweise offenzulegen. Außerdem wird die Mindestschadenssumme von 500 Euro gestrichen.
Im Gegensatz zur Ratsposition fordert das EU-Parlament eine noch längere Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren bei Personenschäden, wenn sich die Symptome erst spät zeigen.
Sobald das Plenum das Mandat bestätigt hat, können die Trilogverhandlungen beginnen.
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