Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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27.04.2023

Gleichstellung: Rat und EP nehmen Lohntransparenz-Richtlinie an

Der Rat hat am 26. April die Lohntransparenz-Richtlinie verabschiedet.

Bereits Ende März stimmte das Europaparlament für den Vorschlag, den die EU-Kommission im Jahr 2021 vorgelegt hatte.  Die Richtlinie muss nun innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

Kernelemente:

  • Die Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet alle Unternehmen in der EU, ihre geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede zu melden und zu beheben.
  • Wenn das Lohngefälle 5 Prozent übersteigt, müssen Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten zusammen mit den Arbeitnehmervertretern die Lohnunterschiede abbauen; es sei denn, dies ist auf der Grundlage objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien gerechtfertigt.
  • Arbeitnehmer haben das Recht auf Zugang zu nach Geschlechtern aufgeschlüsselten Gehaltsdaten und zu den objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien für die Festlegung von Löhnen und Gehaltserhöhungen.
  • Berichtspflichten: Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten sind verpflichtet, jährlich über das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu berichten, Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten alle drei Jahre. Für kleinere Unternehmen ist die Berichtspflicht freiwillig.

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