Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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17.02.2022

EuGH weist Klagen gegen europäischen Rechtsstaatsmechanismus ab

Mit den Urteilen C-156/21 und C-157/21 vom 16. Februar hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Nichtigkeitsklagen Polens und Ungarns gegen die EU-Verordnung Nr. 2020/2092 vom Dezember 2020 vollständig abgewiesen.

Die Verordnung beinhaltet eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des EU-Haushalts. Damit kann die EU einem Mitglied künftig Mittel entziehen, wenn es gegen die Rechtsstaatlichkeit verstößt und dadurch den EU-Haushalt beeinträchtigt.

Die nach der Verordnung zu treffenden Maßnahmen müssen verhältnismäßig zur tatsächlichen Beeinträchtigung des Haushalts sein und dürfen ein erforderliches Maß nicht überschreiten. Aufgrund des Ziels, den Unionshaushalt schützen zu wollen, umgeht die Verordnung auch nicht das Verfahren nach Artikel 7 EUV zum Schutz der Grundwerte der EU.

Kommissionspräsidentin von der Leyen hatte vor gut einem Jahr angekündigt, mit der Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus bis nach den EuGH-Urteilen warten zu wollen. Ähnliches haben die Staats- und Regierungschefs im Sommer 2020 vereinbart.

Die EuGH-Urteile C-156/21 und C-157/21 finden Sie hier und hier. 

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