Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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29.09.2023

EU-Wettbewerbsfähigkeit: Zukunft des Binnenmarktes, Design-Schutz

Am 25. September haben die Vertreter der Mitgliedstaaten auf der Tagung des Wettbewerbsfähigkeitsrates (COMPET) ausführlich darüber diskutiert, wie die Wettbewerbsfähigkeit Europas und die Widerstandsfähigkeit des Binnenmarktes verbessert werden können.

Dieses Thema wurde bereits auf früheren Tagungen behandelt und von der spanischen Ratspräsidentschaft als eine ihrer Prioritäten vorgestellt. Die Diskussion blieb jedoch ergebnislos.

Enrico Letta, ehemaliger italienischer Ministerpräsident, erarbeitet derzeit im Auftrag des Rats einen Bericht über die Zukunft des Binnenmarktes. Dieser soll im März 2024 vorgestellt werden.   

Die von der EU-Kommission im März 2023 veröffentlichte "Mitteilung zu 30 Jahre Binnenmarkt" liegt dem zuständigen Binnenmarkt-Ausschuss des EU Parlament vor. Berichterstatter für dieses Dossier sind noch nicht ernannt. Das EU-Parlament wartet auf Fortschritte in der Ratsdiskussion.

Überarbeitung der EU-Gesetzgebung zum Designschutz

Die Minister haben eine allgemeine Ausrichtung zur Aktualisierung der europäischen Rechtsvorschriften zum Designschutz angenommen: Eine Richtlinie zum rechtlichen Schutz von Designmustern, eine Verordnung zum Unionsdesignmuster. Diese Gesetze sollen die 20 Jahre alten EU-Vorschriften für Geschmacksmuster (Design) an Digitalisierung und 3D-Druck anpassen.  Eintragung und Designschutz im Binnenmarkt sollen schneller, sicherer und erschwinglicher werden.

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