EU-Parlament stimmt für Kompromiss zum Verpackungsrecht
Berücksichtigung der Abfallhierarchie: Die Verordnung soll in Übereinstimmung mit Artikel 4 der Abfallrahmenrichtlinie anzuwenden sein. Das bedeutet, dass immer die umweltfreundlichste Lösung zu wählen ist. Dies kann in bestimmten Fällen auch den Vorrang einer Einwegverpackung vor einer Wiederverwendung bedeuten und gewährt somit die notwendige Flexibilität.
Wiederverwendung und Wiederbefüllung: Die Pflichten zur Erfüllung von Quoten von Wiederbefüllung bei Speisen und Getränken und Mitnehmen (Coffee to Go) wurden gestrichen, was positiv zu bewerten ist, da somit Dokumentations- und Nachweispflichten reduziert werden. Dennoch muss dem Verbraucher angeboten werden, sein eigenes Gefäß befüllen zu lassen.
Verpackungsforum: Ein "Packaging Forum" zur Konsultation von Interessenträgern bei der Ausarbeitung von delegierten Rechtsakten durch die EU-Kommission soll eingerichtet werden. Hierfür und für die Vertretung des Handwerks in diesem Forum hatte sich der ZDH eingesetzt.
Sobald auch der Rat der Europäischen Union seinen Standpunkt angenommen hat, können die Trilogverhandlungen beginnen.
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