Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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29.09.2023

EU-Minister erzielen allgemeine Ausrichtung zur Euro-7-Norm

Auf dem EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat haben sich die Mitgliedstaaten am 25. September auf eine allgemeine Ausrichtung zur Euro-7-Verordnung geeinigt.

Die Euro-7-Verordnung ersetzt die Euro-6-Verordnung und legt die Normen für Emissionen oder die Dauerhaltbarkeit von Batterien für Kraftfahrzeuge, Motoren und Bauteile fest. Deutschland hatte sich für strengere Abgaswerte eingesetzt, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Auch die von Deutschland geforderten E-Fuels fanden keine Berücksichtigung im Text.

Acht EU-Länder – darunter Frankreich und Italien – haben sich gegen eine Verschärfung der Vorschriften ausgesprochen und argumentiert, dass die Autohersteller bereits unter Druck stehen, das von der EU geplante Verkaufsverbot für Neuwagen mit Verbrenner im Jahr 2035 einzuhalten. Die neue Euro-7-Norm enthält vor allem schärfere Abgasregeln für Diesel-Neuwagen. So sollen nur noch Diesel zugelassen werden, die nicht mehr als 60 Milligramm Stickoxid (NOx) pro Kilometer ausstoßen. Erstmals soll es nicht nur Grenzwerte für Auspuffabgase geben, sondern auch für Emissionen von Bremsen und Reifen. Dies würde auch und vor allem Elektroautos betreffen, die wegen ihrer Batterien schwerer sind, dadurch mehr Reifenabrieb verursachen und vermehrt für Feinstaub sorgen.

Das Europäische Parlament hat bisher seine Position noch nicht festgelegt. Der federführende Umweltausschuss stimmt voraussichtlich im Oktober, das Plenum im November ab.

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