Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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14.06.2023

EU-Arbeitsminister beschließen Trilogmandat zu Plattformarbeitern

Auf seiner Sitzung am 12. Juni hat der Rat der EU-Arbeits- und Sozialminister eine allgemeine Ausrichtung (Trilogmandat) zu den Rechten von Plattformbeschäftigten beschlossen.

Damit soll künftig der korrekte Beschäftigungsstatus von Plattformbeschäftigten besser ermittelt werden können und die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz geregelt werden.

In der EU arbeiten rund 28 Mio. Plattformbeschäftigte, darunter Taxifahrerinnen und Taxifahrer, Hauspersonal und Lebensmittel-Lieferanten. Weil viele von diesen als Soloselbstständige arbeiten, obwohl sie ähnlichen Vorgaben wie Arbeitnehmer unterliegen, vermutet der Rat Scheinselbstständigkeit und fordert in diesen Fällen eine Requalifizierung dieser Beschäftigten als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer.

Das Arbeitnehmer-Statut soll vermutet werden, wenn drei von sieben Kriterien zutreffen, u.a.:

  • Vorlage eines Maximalverdienstes
  • Beschränkung der Fähigkeit, die Arbeit niederzulegen
  • Regeln hinsichtlich der Arbeitsaufnahme und -führung

Trifft diese Rechtsvermutung zu, muss die Digitalplattform beweisen, dass kein Beschäftigungsverhältnis gemäß geltenden nationalen Arbeitsrechts und gängiger Praktiken vorliegt.

Die Trilogverhandlungen des Rats mit dem EU-Parlament sollen im Juli auf Grundlage der erzielten allgemeinen Ausrichtung beginnen. Das EP hatte bereits am 12.12.2022 seine Position festgelegt. 

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