Erneuerbare Energien: Rat nimmt RED-Richtlinie förmlich an
Am 9. Oktober hat der Rat der Europäischen Union die erneuerte Richtlinie über Erneuerbare Energien (RED III) angenommen.
Bereits im September hatte das Plenum des Europäischen Parlaments über den Vorschlag der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie abgestimmt. Beide Co-Gesetzgeber, Rat und Parlament, haben somit nun den im März 2023 im Trilog erzielten Kompromiss förmlich bestätigt. Die Novellierung umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen:
- Das EU-2030-Ziel für erneuerbare Energien steigt auf insgesamt 45 % des gesamten Energieverbrauchs (Bruttoenergieverbrauch). 42,5 % sind wie bisher als verbindlich durch die Mitgliedsländer zu erbringen. Hinzu kommt ein indikatives zusätzliches Ziel von 2,5 %.
- Zusätzliche Sektorziele werden eigeführt und bestehende verschärft. Das bisher indikative Ziel für den Wärmebereich wird verbindlich und auf 1,1 Prozentpunkte Steigerung pro Jahr festgelegt. Hinzu kommt ein neues, indikatives Ziel von 49 % erneuerbare Energien am Wärmebedarf in Gebäuden. Im Verkehrssektor erhöht sich das bereits verbindliche Ziel von 14 % auf 29 %. Im Industriesektor wird ein neues verbindliches Ziel beim Einsatz von Wasserstoff und anderen strombasierten Brennstoffen (RFNBO) vorgegeben.
- Regelungen zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus werden dauerhaft eingeführt. Es handelt sich um Vorgaben, die im Herbst 2022 zunächst befristet mit Hilfe von Notverordnungen als Teil des RepowerEU-Pakets eingeführt wurden.
- Im Bereich der Qualifizierung ist weiterhin von Zertifizierungen und „gleichwertigen Qualifizierungen“ die Rede.
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