EP stimmt für Überarbeitung der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie
Der Bericht des EU-Parlaments geht in mehreren Bereichen über das Ambitionsniveau des Kommissionsvorschlags hinaus.
Alle Neubauten sollen ab 2028 als Nullemissionsgebäude errichtet werden. Für Neubauten, die Behörden nutzen, betreiben oder besitzen, soll dies bereits ab 2026 gelten. Alle Neubauten sollen, wo immer technisch und wirtschaftlich möglich, mit Solaranlagen ausgestattet sein. Für Wohngebäude mit größerem Renovierungsbedarf gilt dies bis 2023. Nach dem Vorschlag werden alle Gebäude auf einer Skala von A bis G unterteilt, wo Klasse G den 15 Prozent der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand eines Mitgliedsstaates entspricht.
Die neuen Vorschriften sollen nicht für Denkmäler gelten. Die Mitgliedstaaten können außerdem Ausnahmeregelungen beschließen für technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude, Kirchen, Gotteshäuser und Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes unter Schutz stehen. Auch Sozialwohnungen können ausgenommen werden.
Zum vom EU-Parlament beschlossenen Text.
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