Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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11.04.2024

EP-Plenum stimmt für Asyl- und Migrationspakt

Am 10. April hat das Plenum des Europäischen Parlaments mehrheitlich für den Asyl- und Migrationspakt gestimmt.

Dazu hatte es bereits Ende des vergangenen Jahres eine entsprechende Trilogeinigung gegeben.

Die umfassende Einigung enthält acht Rechtstexte und folgende zentrale Punkte:

  • Asylgesuche sollen schneller und an den EU-Außengrenzen bearbeitet werden, die Rückführungen effektiver werden.
  • Die verschärften Bestimmungen gelten auch für Familien, nicht aber für unbegleitete Minderjährige.
  • Verbesserte Identifikation bei der Einreise, verpflichtende Sicherheits- und Gesundheitschecks für irregulär einreisende Menschen.
  • Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob sie direkte Verantwortung für Asylbewerber übernehmen oder beispielsweise finanzielle Ausgleichszahlungen leisten wollen.
  • Generell soll die Handlungsfähigkeit der EU in Krisensituationen verbessert werden, es soll zudem neue freiwillige Verteilungsschlüssel für die Neuansiedlung von Flüchtlingen geben.

Gemäß dem nun verabschiedeten Asyl- und Migrationspaket werden an den EU-Außengrenzen Schnellverfahren unter haftähnlichen Bedingungen zum Normalfall werden für Menschen, die aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent kommen. Im Krisenfall kann das Verfahren auf alle Schutzsuchenden ausgedehnt sowie Unterbringungsstandards abgesenkt werden. Es soll zudem eine Liste sicherer Herkunfts- und Transitländer geben.

Die Umsetzungsfrist des gesamten Pakets beträgt zwei Jahre, sodass mit einem Inkrafttreten aller Gesetze nicht vor Mitte 2026 gerechnet wird. Der Rat muss noch formal zustimmen.

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