Zentralverband des
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14.02.2024

EP-Ausschuss stimmt für Berichtsentwurf zur Spielzeug-Verordnung

Die Abgeordneten des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des EU-Parlaments haben am 13. Februar den EU-Kommissionsvorschlag zur Spielzeugverordnung unterstützt.

Der Berichtsentwurf wurde einstimmig mit 37 Stimmen angenommen. Es gab lediglich marginale Änderungen am Vorschlag der Kommission, und zwar im Hinblick auf

  • Digitaler Produktpass: Verbraucher sollen einfachen Zugang zu Sicherheitsinformationen haben, zum Beispiel über einen QR-Code. Die EU-Kommission soll KMU-Spielzeughersteller bei der Durchführung von Sicherheitsbewertungen und der Einhaltung der Anforderungen des Produktpasses unterstützen und anleiten.
  • Künstliche Intelligenz/vernetztes Spielzeug: Digitale Spielzeuge mit KI müssen den EU-Rechtsvorschriften für künstliche Intelligenz entsprechen. Mit hoher Risikostufe unterliegen sie der Drittzertifizierung, Risikomanagement, Transparenz und menschlicher Aufsicht. Nach den EU-Vorschriften zur Cybersicherheit kann für internetfähiges Spielzeug mit interaktiven sozialen Funktionen (z. B. Sprechen oder Filmen) auch eine Konformitätsbewertung durch Dritte erforderlich sein. Bei der Sicherheitsbewertung müssen Gesundheitsrisiken für Kinder berücksichtigt werden.

Die Plenumsabstimmung ist für den 11. März vorgesehen. Die Trilogverhandlungen sollen nach der Europawahl beginnen.

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