Einigung im Trilog zur Energieeffizienzrichtlinie
Verhandlungsführer des Rats und des Europäischen Parlaments haben am 10. März eine informelle Einigung über die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) erzielt.
Der Kompromisstext ist noch nicht öffentlich verfügbar, aber es gibt folgende erste Hinweise:
- Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, bis 2030 ihren Endenergieverbrauch um 11,7 Prozent zu senken. Maßgeblich ist dabei der im Jahr 2020 für das Jahr 2030 geschätzte Energieverbrauch. Die Pflicht gilt für die Mitgliedstaaten gemeinsam. Jeder einzelne Mitgliedstaat legt in seinen nationalen Energie- und Klimaplänen indikativ nationale Beiträge und Zielpfade fest.
- Das jährliche Energiesparziel soll jährlich angehoben werden. Vorgesehen ist eine durchschnittliche Erhöhung der Energieeinsparungen um knapp 1,5 Prozent pro Jahr. Die Mitgliedstaaten können weiterhin entscheiden, welche Maßnahmen sie ergreifen wollen.
- Für das Handwerk wichtig sind unter anderem spezifische Pflichten des öffentlichen Sektors. So werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, jedes Jahr mindestens 3 Prozent der Gesamtfläche aller Gebäude, die Eigentum öffentlicher Einrichtungen sind, energetisch zu sanieren.
Im nächsten Schritt wird der Kompromisstext im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren von Parlament und Rat verabschiedet.
Europa aktuell
Weitere europapolitische Meldungen finden Sie hier: