DSGVO: Rat beschließt Position zur besseren Durchsetzung
Der Rat hat am 13. Juni seine Verhandlungsposition zur Verfahrensverordnung zur Durchsetzung der DSGVO verabschiedet.
Es geht um Vorschriften zur Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden in grenzüberschreitenden Fällen sowie eine einheitliche Auslegung der DSGVO.
Im Standpunkt des Rats werden die wesentlichen Elemente des Verordnungsentwurfs beibehalten und folgende Punkte etwas geändert:
- Klarere Zeitvorgaben: es werden zusätzliche Fristen eingeführt, um den Kooperationsprozess zu beschleunigen
- Verstärkte und effiziente Zusammenarbeit: Der Rat unterstützt das neue Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden für komplexe Fälle. Vereinfachungen soll es für unstrittige und unkomplizierte Fälle geben.
- Mechanismus zur frühzeitigen Beilegung: Der Rat schlägt einen Mechanismus zur frühzeitigen Beilegung von Fällen vor, etwa wenn das betreffende Unternehmen oder die betreffende Organisation gegen den Verstoß vorgegangen ist oder wenn eine gütliche Einigung über die Beschwerde erzielt wurde.
Eine einheitliche Auslegung der DSGVO ist aus Handwerkssicht grundsätzlich positiv zu bewerten. Da auch das EU-Parlament seinen Standpunkt bereits festgelegt hat, können im Herbst die Trilogverhandlungen beginnen.
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