Abfallrahmenrichtlinie: EP-Umweltausschuss nimmt Bericht an
1. Textilen
Betreffend Textilerzeugnisse, Bekleidung und Schuhe sieht der der Ausschusskompromiss eine erweiterte Herstellerverantwortung vor.
Wirtschaftsakteure, die Textilien auf dem EU-Markt anbieten, müssen die Kosten für deren getrennte Sammlung, Sortierung und Recycling übernehmen. 18 Monate nachdem die Richtlinie in Kraft tritt, müssen die Mitgliedstaaten entsprechende Systeme einrichten. Bis zum 1. Januar 2025 müssen die Mitgliedstaaten die getrennte Sammlung von Textilien zur Wiederverwendung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling gewährleisten.
2. Lebensmittelverluste
Die Abgeordneten planen eine deutliche Verschärfung der im Kommissionsvorschlag vorgesehenen Ziele zur EU-weiten Reduzierung von Lebensmittelverlusten: mindestens 20 Prozent in der Lebensmittelverarbeitung und -herstellung (statt 10) und 40 Prozent (statt 30) im Einzelhandel sowie in Restaurants und Haushalten im Vergleich zum jährlichen Durchschnitt zwischen 2020 und 2022. Die Mitgliedstaaten müssen diese Ziele bis Ende 2030 erreichen.
Am 11. März soll im Plenum final über den Bericht abgestimmt werden. Die Position des Rats wird in den nächsten Monaten festgelegt. Die anschließenden Trilogverhandlungen werden voraussichtlich nicht vor Ende dieses Jahres abgeschlossen.
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