Zentralverband des
Deutschen Handwerks
27.06.2025

Rechtsrahmen im EU-Indien-Handel: Markt für deutsche Unternehmen

Der EU-Indien-Handel eröffnet 2025 vielfältige Möglichkeiten, doch rechtliche Sorgfalt ist Voraussetzung für den Erfolg.

2025 schreiten die Verhandlungen zum EU-Indien-Freihandelsabkommen voran. Das Abkommen soll den Handel vereinfachen und Investitionen ankurbeln; es wird auch deutschen Unternehmen weitere Chancen in einem der größten Wachstumsmärkte bieten. Zu den erwarteten Vorteilen zählen eine Senkung der Zölle für rund 90 Prozent der Waren – etwa für deutsche Produkte aus Maschinenbau oder Automobilindustrie – sowie bessere Marktzugangsbedingungen. Auch der Schutz geistigen Eigentums steht im Fokus: Das Abkommen soll die Durchsetzung von Marken- und Patentrechten in Indien verbessern, was insbesondere für Unternehmen in den Bereichen Pharma und Technologie essenziell ist. Allerdings arbeitet das indische Rechtssystem oft langsam und Rechtsverfahren können sehr langwierig sein. Für deutsche Unternehmen ist eine sorgfältige und rechtliche Planung Voraussetzung, um Chancen auf dem indischen Markt nutzen zu können.

Praktische Lösungen für den EU-Indien-Handel

Deutsche Unternehmen können die Chancen des EU-Indien-Handels besser nutzen, indem sie folgende Punkte beachten:

  • Datenschutz sicherstellen

Datenübertragungen zwischen EU und Indien rechtssicher gestalten – etwa durch Standardvertragsklauseln (SCCs) und Transfer Impact Assessments (TIAs), um DSGVO- und DPDP-Act-Konformität zu gewährleisten. Datenlokalisierungsanforderungen mit lokalen Partnern oder Servern erfüllen.

  • Schutz geistigen Eigentums

Marken und Patente in Indien registrieren, lokale Rechtsberater für die Durchsetzung einsetzen und Geheimhaltungsvereinbarungen mit indischen Partnern schließen.

  • Flexible Vertragsgestaltung

Verträge klar und detailliert ausarbeiten, dabei aber kulturelle Besonderheiten berücksichtigen, z. B. durch Mediationsklauseln bei Streitigkeiten.

  • Nachhaltige Lieferketten

Indische Lieferanten regelmäßig auf Einhaltung von Nachhaltigkeits- und Sozialstandards prüfen, z. B. durch Audits.

  • Lokale Expertise nutzen

Indische Rechtsberater einbeziehen, um regulatorische und kulturelle Hürden zu überwinden, etwa bei Zoll- oder Vertragsfragen.

  • Markteintrittsstrategie

Wachstumssektoren wie IT, Pharma oder Automobil analysieren und gezielt Kooperationen mit indischen Unternehmen eingehen.

  • Schulungen

Mitarbeitende zu indischer Geschäfts- und Rechtspraxis sensibilisieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

Mit Beachtung und Umsetzung dieser Maßnahmen können deutsche Unternehmen sicher und nachhaltig vom EU-Indien-Handel profitieren.

Kontakt:
Deutsch-Indische Handelskammer (AHK Indien

Quellen: www.anwalt.de.de, Pressemitteilung vom 28. Mai 2025;
                  www.iwd.de, Pressemitteilung vom 10. Juni 2025

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