Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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29.02.2024

Europäische Union: Gesetz über Digitale Dienste in Kraft getreten

Onlineplattformen in der EU können ihre eigenen Regeln nicht mehr ohne eine externe Aufsicht aufstellen.

Das Gesetz über Digitale Dienste, kurz DSA (Digital Services Act), gilt in seiner erweiterten Fassung seit dem 17. Februar in der ganzen EU. Online-Vermittler und -Plattformen, beispielsweise Online-Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores sowie Online-Reise- und Beherbergungsplattformen müssen nun illegale Inhalte aufdecken, kennzeichnen und entfernen. Das Besondere am DSA ist, dass es nicht definiert, welche Inhalte als illegal zu betrachten sind, sondern vielmehr die Mechanismen und Verantwortlichkeiten festlegt, die Plattformen implementieren müssen, um gegen solche Inhalte vorzugehen. Das Gesetz galt bereits seit November 2022 für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen. Ausgenommen von den neuen Regeln sind weiterhin Klein- und Kleinstunternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro erzielen.

Für die Überwachung und Durchsetzung des DSA sind sowohl die EU-Kommission als auch nationale Koordinatoren zuständig. In Deutschland wird diese Aufgabe von der Bundesnetzagentur koordiniert.

Der vollständige Digital Services Act ist auf der Internetseite der Europäischen Kommission einsehbar.

Quellen: Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 16. Februar 2024;
                  www.onlinemarktplatz.de, Pressemitteilung vom 23. Januar 2024