Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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31.08.2023

Bessere Garantiekonditionen für Investitionen in der Ukraine

Die Bundesregierung weitet das Instrument der Investitionsgarantien für die Ukraine aus.
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Ab sofort werden nicht nur Eigentumsschäden bis zum vollständigen Verlust des Investments gedeckt, auch Konvertierungs- und Transferrisiken für Zinszahlungen auf beteiligungsähnliche Darlehen werden jetzt abgesichert. Dabei handelt es sich um langfristige Kredite, die deutsche Unternehmen häufig – neben der üblichen Eigenkapitalbeteiligung – zur Finanzierung ukrainischer Töchter einsetzen. Die Deckungserweiterung ist möglich, da die Nationalbank der Ukraine bestimmte Transfer- und Devisenbeschränkungen aufgehoben hat.

Gegenwärtig bestehen für die Ukraine laut dem Wirtschaftsministerium Investiti-onsgarantien für 14 Unternehmen mit einem Deckungsvolumen in Höhe von 280 Millionen Euro. Die neue Beschlusslage gilt sowohl für bestehende als auch künftige Investitionsgarantien für beteiligungsähnliche Darlehen. Darüber hinaus sollen – zunächst befristet bis 2025 – keine Antragsgebühren für Ukraine-Anträge anfallen. Für Ukraine-Garantien müssen deutsche Unternehmen nur noch das jährliche Garantieentgelt zahlen.

Mehr Informationen zu den Investitionsgarantien finden Sie unter www.investitionsgarantien.de.

Quellen: www.finanzen.net, Pressemitteilung vom 7. August 2023;
                  www.bmwk.de, Pressemitteilung vom 7. August 2023

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