Zentralverband des
Deutschen Handwerks
03.11.2025

EU-Entwaldungsverordnung: Was auf die Unternehmen zukommt

Die EU-Kommission hat ihre Entwaldungsverordnung überarbeitet – doch die angekündigten Erleichterungen greifen aus Sicht der Wirtschaft viel zu kurz.
Luftdrohnenansicht des Umweltproblems der Entwaldung

Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) müssen große und mittlere Betriebe ab dem 30. Dezember 2025 nachweisen, dass Produkte aus Holz, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja, Rindfleisch und daraus hergestellte Waren nachweislich “entwaldungsfrei” sind. Kleinst- und Kleinunternehmen müssen die Anforderungen der EUDR bis zum 30. Juni 2026 umsetzen. Rund 370.000 deutsche Betriebe sind davon potenziell betroffen.​

Was verlangt die Verordnung konkret?

Die Unternehmen müssen detaillierte Dokumentationen führen:

  • Nachweis, dass keine Entwaldung nach dem 31.12.2020 stattgefunden hat 
  • Dokumentation der Herkunft und Lieferkette, inklusive Lieferantendaten und Risikoanalysen
  • Abgabe digitaler Sorgfaltserklärungen an ein zentrales EU-Informationssystem
  • Bei Risikolieferungen: zusätzliche Maßnahmen wie Lieferantenwechsel, Satellitenkontrollen oder Vor-Ort-Prüfungen
  • Nachweise und relevante Dokumente müssen bis zu fünf Jahren aufbewahrt werden 

Für kleine Betriebe bedeutet das oft einen enormen, kaum leistbaren Verwaltungsaufwand, vor allem dort, wo mehrere Rohstoffe verarbeitet werden wie z. B. in Tischlereien mit verschiedenen Holzarten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.​

Wer äußert welche Kritik?

Die Wirtschaft steht hinter den von der EU-Kommission angestrebten Zielen, befürchtet von der derzeitigen Ausgestaltung der Verordnung jedoch empfindliche Folgen für ihre Wettbewerbsfähigkeit und den internationalen Warenaustausch. Besonders Handwerksverbände sehen die Existenz vieler kleiner Betriebe in Gefahr und bemängeln, dass die Erleichterungen der EU-Kommission völlig unzureichend sind. Die schärfste Kritik kommt vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) sowie vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): Die Vorgaben seien “kaum oder gar nicht umsetzbar” für kleine und mittlere Betriebe, da die Hauptlast an Bürokratie und Haftung an die Betriebe weitergereicht werde, auch wenn sie formal von einzelnen Pflichten befreit sind. Die Handwerkskammer München und Oberbayern betont, dass die Verordnung massive negative Auswirkungen auf traditionelle und spezialisierte Handwerksbetriebe habe und fordert die Abschaffung oder grundlegende Überarbeitung der Verordnung.​

Wirtschaftsverbände fordern mehr Praxisnähe

Die zentralen Forderungen der Wirtschaft sind:

  • Geltungsbeginn verschieben bis zur sicheren, praxistauglichen Anwendung
  • “Null-Risiko”-Ausnahmen für Länder ohne Entwaldungsrisiko (z. B. Deutschland)
  • Einmaliger Nachweis ("Once-Only") soll für die gesamte Lieferkette gelten
  • Testjahr ohne Sanktionen ermöglichen
  • Alternativen zur Geolokalisierung zulassen
  • Bagatellgrenzen für geringe Mengen ("De-minimis") einführen
  • Kontinuierliche Folgenabschätzung etablieren

Quellen: www.dhz.de, Pressemitteilung vom 21. Oktober 2025;
                  www.zdh.de, Pressemitteilung vom 23. September 2025;
                  www.dihk.de, Pressemitteilung vom 22. Oktober 2025;
                  www.commission.europa.eu, Pressemitteilung vom 22. Oktober 2025

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