Zentralverband des
Deutschen Handwerks
04.09.2025

Ukraine: Handelsabkommen für Agrarprodukte mit der EU

Autonomes Handelsabkommen: Keine Zölle auf Agrarexporte.

Die EU und die Ukraine haben sich auf ein neues Handelsabkommen geeinigt. Es soll den befristeten Nachkriegsrahmen mit einer vollständigen Liberalisierung von Agrarprodukten durch eine langfristige, aber bescheidenere Vereinbarung ersetzen. Befristeter Nachkriegsrahmen bezeichnet die bisherigen vorübergehenden Zollvorteile, die nach Beginn des russischen Angriffskriegs eingeführt wurden und inzwischen ausgelaufen sind. Besonders im Fokus stehen landwirtschaftliche Produkte. Beide Seiten haben nun Kontingente vereinbart, die Zollfreiheit oder besonders günstige Bedingungen für Importe und Exporte gewährleisten.

Mit dem neuen sogenannten autonomen Handelsabkommen profitiert die EU von niedrigeren Zöllen oder Zollfreiheit, während die Ukraine mindestens dieselben Exportmengen wie in den vergangenen Jahren beibehalten kann. Die Ukraine verpflichtet sich außerdem, EU-Standards wie Tierschutz und Pestizideinsatz schrittweise zu übernehmen. Für bestimmte Produkte wie Weizen, Mais, Zucker, Honig, Geflügel und Eier gelten besonders strenge Einfuhrregeln in die EU.

Mit dem Abkommen schaffen die EU und die Ukraine einen langfristigen, verlässlichen Rahmen für den Handel, der auch Rücksicht auf empfindliche EU-Landwirtschaftssektoren nimmt. Ziel ist eine stabile Partnerschaft und die Unterstützung der wirtschaftlichen Integration der Ukraine in die EU.

Quellen: www.tagesschau.de, Pressemitteilung vom 30. Juni 2025;
                  www.euractiv.de, Pressemitteilung vom 30. Juni 2025;
                  www.euronews.com, Pressemitteilung vom 1. Juli 2025

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