Erhalt des Losgrundsatzes ist wichtiges Signal für das Handwerk
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Mit dem Beschluss des Vergabebeschleunigungsgesetzes wird ein ausgewogener Weg eingeschlagen, der Tempo bei öffentlichen Aufträgen ermöglicht und zugleich die starke Rolle von Handwerk und Mittelstand sichert. Es ist ein für alle Seiten tragfähiger Kompromiss gelungen, der zwei zentrale Ziele miteinander verbindet: schnellere öffentliche Vergaben und eine weiterhin starke Beteiligung des Mittelstands durch die Sicherung des Losgrundsatzes. Das ist ein wichtiges Signal für das Handwerk und für die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft insgesamt.
Besonders hervorzuheben ist die konstruktive Unterstützung durch die Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, der Parlamentarischen Staatssekretärin Gitta Connemann, die sich im gesamten Verfahren mit Nachdruck für die Belange des Handwerks und des Mittelstands eingesetzt hat.
Der nun beschlossene Kompromiss stellt sicher, dass Abweichungen vom Losgrundsatz gezielt auf große Infrastrukturvorhaben begrenzt bleiben, ohne den Mittelstand insgesamt strukturell zu benachteiligen. Die vorgesehenen Ausnahmen vom Losgrundsatz bleiben eng begrenzt und werden zudem evaluiert.
Wir erwarten von den kommunalen Auftraggebern, dass sie die neuen Spielräume und Möglichkeiten der Gesamtvergabe verantwortungsvoll und mit Augenmaß nutzen. Abweichungen vom Losgrundsatz müssen die Ausnahme bleiben. Denn die dringend notwendige Erneuerung der Infrastruktur wird nur gelingen, wenn das regionale Handwerk eng eingebunden ist.