Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks

Gesellschaftsrecht

Der ZDH achtet darauf, dass die Gesetzgeber in Berlin und Brüssel bei der Fortentwicklung des Gesellschaftsrechts den spezifischen Belangen von KMU Rechnung trägt.

Eine unternehmerische Betätigung im Handwerk findet häufig in den Formen des Gesellschaftsrechts statt. Neben den Personengesellschaften haben die Kapitalgesellschaften erheblich an Bedeutung gewonnen. Dieser Bereich wird vom Gesetzgeber stetig fortentwickelt. So wurde 2008 die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eingeführt. Derzeit gibt es auf nationaler Ebene Überlegungen zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. Impulse für Änderungen im Kapitalgesellschaftsrecht sind aus Brüssel zu erwarten. Der ZDH verfolgt die Entwicklungen im Bereich des Gesellschaftsrechts sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene sehr genau und achtet im Rahmen seiner politischen Arbeit darauf, dass die Gesetzgeber in Berlin und Brüssel bei der Fortentwicklung des Gesellschaftsrechts den spezifischen Belangen von Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Rechnung trägt.