Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks

Aktuelle Merkblätter zum Sachverständigenwesen

Nachdem die Mustersachverständigenordnung 2021 umfassend überarbeitet wurde, liegen nun auch Richtlinien und Merkblätter mit aktuellem Stand November 2023 vor.

Der Bundesarbeitskreis Sachverständigenwesen hat eine sog. Mustersachverständigenordnung (MSVO) erarbeitet, und stellt diese den Handwerkskammern in regelmäßig aktualisierter Form zur Verfügung. Dies ermöglicht es den einzelnen Handwerkskammern, in ihren Vollversammlungen auf aktueller Basis für ihre Sachverständigen einen verlässlichen Rechtsrahmen zu beschließen. Darüber hinaus erstellt der Bundesarbeitskreis Sachverständigenwesen umfangreiches Informationsmaterial zu vielfältigen Fragestellungen in Form von Merkblättern. Diese werden ebenfalls regelmäßig aktualisiert und der Handwerksorganisation zur Verfügung gestellt. Abgerundet werden die Dokumente durch die Richtlinien, die Auslegungshilfen zu den einzelnen Bestimmungen der MSVO enthalten.

Merkblätter zum Herunterladen

  • Mustersachverständigenordnung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks
  • Richtlinien zur Mustersachverständigenordnung des Zentralverbandes des deutschen Handwerks
  • Ablaufplan für die erstmalige Sachverständigenbestellung
  • Überprüfung der persönlichen Eignung
  • Verfahren zur Feststellung der besonderen Sachkunde von Sachverständigenbewerbern
  • Musterverpflichtungserklärung
  • Teilgebiete und Schwerpunktbildung bei Sachverständigen des Handwerks
  • Bestellungsgebiete der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks
  • Erleichterung und Beschleunigung von Sachverständigenaufträgen bei mehreren Bestellgebieten
  • Fortbildungsempfehlung für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Handwerkskammern
  • Zuordnung von handwerklichen Sachverständigentätigkeiten zu den Sachgebieten der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 JVEG
  • Empfehlung zur Behandlung von Sachverständigeninsolvenzen
  • Behandlung von Beschwerden über Sachverständige
  • Rückgabe von Bestellungsunterlagen eines Sachverständigen

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