Auf Handwerksorganisationen, die nicht öffentlich-rechtlich, sondern privatrechtlich konstituiert sind, sind weder die „Praxis Datenschutz“ noch der Leitfaden anwendbar. Für privatrechtliche Handwerksorganisationen gelten die Ausführungen der „Praxis Datenschutz“ und des Leitfadens für Handwerksbetriebe entsprechend.