Omnibus IV-Paket: Rat beschließt Definition für Small Mid-Caps
Im Vergleich zur von der EU-Kommission vorgeschlagenen Definition für kleine Mid-Caps (750 Beschäftigten und bis zu 150 Mio. Euro Umsatz oder bis zu 129 Mio. Euro Bilanzsumme) will der der Rat die Schwellenwerte weiter anheben (bis zu 1000 Beschäftigte und ein Jahresumsatz von bis zu 200 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu 172 Mio. Euro).
Ausnahmen, die bislang für KMU mit bis zu 250 Mitarbeiter gelten, sollen auf diese neue Unternehmenskategorie ausgeweitet werden. Dies betrifft zum Beispiel Beschwerden nach dem Anti-Dumping-Gesetz, die Wertpapierprospekt-Verordnung, die Batterieverordnung (Befreiung der Mid-Caps von gewissen Sorgfaltspflichten) und die F-Gase-Verordnung (Beschränkung der Registrierungspflicht auf F-Gas-Portale).
Entscheidend ist, dass auch kleine und mittelständische Handwerksbetriebe weiterhin Zugang zu den entsprechenden KMU-Fördermitteln haben müssen. Die Trilogverhandlungen beginnen, sobald auch das EU-Parlament seine Position verabschiedet hat.